BV HAUPTSTRASSE, HOFHEIM AM TAUNUS

Die Altstadt von Hofheim ist zwar nur noch fragmentartisch erhalten, doch die Bürger der Stadt identifizieren sich stark mit dem Ort und schaffen ein großes Gemeinscahftsgefühl. Genau mitten in dieser Identität wünscht sich die Bauherrin, die vor kurzem den historischen Hof entlang der Hauptstrasse Ecke Sandgasse übernommen hat. Vorerst wurden Sanierungen im Vorderhaus umgesetzt, doch das Schmuckstück soll die frisch unter Kulturdenkmalschutz gestellte Scheune aus dem Jahr 1712 werden. Diese gilt es derzeit zu Wohnzwecken umzunutzen und mit den Notwendigkeiten des täglichen Lebens zu füllen. Da das Grundstück und die umligende Bebauung hohe Ansprüche an das Gebäude stellte mussten individuelle Lösungen gesucht werden ohne den historischen Dachstuhl dabei zu verlieren, den man in der Region vergebens ein zweites Mal suchen wird. So kam das Atelierfenster der Firma Stebler/Schweiz ins Spiel, was sich lediglich auf das vorhandene Dach legt und keinerlei Substanzverlust verspricht. Zudem ist es ein nach der Hofheimer Gestaltungssatzung zulässiges Mittel um Dachräume zu belichten. Wichtiger Faktor für die Zulässigkeit des Fensters: Es hat keine durchgehende Glasfläche sondern das Fenster ist in Lamellen unterbrochen, die im Maß der Ziegeldeckung entsprechen. Es ensteht also keine monotone Fläche, sondern in unserem Fall eine Überlappung von 10 schmalen Lamellen, die sich gemeinsam aufstellen lassen, um auch dem Wunsch nach einem Freiraum zu fröhnen, der in dem Objekt und dem nach Norden gerichteten, dazu sehr engen Hof nicht realisierbar ist. Die Abstimmungen mit dem Denkmalschutz wurden für den Einbau sehr intensiv geführt und es war nicht einfach zu einer Lösung für die Problematik zu gelangen. Das Projekt gilt ausdürcklich als Versuch der Denkmalbehörden zusammen mit unserem Büro für den Umgang mit historischen Scheunendächern, die in erster Linie von einer ruhig liegenden Dachfläche ohne Gaubenaufbauten geprägt sind. Die Maßnahme kann also ausschließlich Vorbild für die Umnutzung ehemaliger Nebengebäude dienen und hat keine Vorbildcharakter für den Umgang mit Wohnhäusern. Auch ist der Einbau dieser speziell für diese Baustelle gefertigten Dachverglasung kein Argument für Dachflächenfenster konventioneller Hersteller wie Roto, Velux, Braas, etc. die nichts auf denkmalgeschütztes Baustellen zu suchen haben. Wir hoffen, dass wir mit dem Objekt in Hofheim eine außergewöhnliche und vor allem gute Lösung geschaffen haben. Dieses zu bewerten obliegt jedoch der Denkmalbehörde, die entscheiden wird, ob dieser Versuch tatsächlich ein gangbarer Weg für die Sanierung historischer Nebengebäude sein kann. Und entsprechende Bauherren wird man ebenfalls suchen müssen, denn die Kosten sind in keinem Fall unerheblich.